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Die anthroposophische Sicht

Patientenverfügungen aus anthroposophischer Sicht

In der Schweiz sind die Patientenrechte seit Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts 2013 deutlich verbessert worden. Daran anschliessend empfiehlt es sich, einen Vorsorgeauftrag festzusetzen und den ergänzend, eine Patientenverfügung zu erstellen und regelmässig zu aktualisieren.

Selbstverständlich haben die direkt und aktuell formulierten Patientenwünsche, die im Zustand der Urteilsfähigkeit geäussert werden, stets Vorrang.

Die hier erwähnten Beispiele (auf der rechten Seite) setzen einen ersten Schwerpunkt in der Beziehung zu Vertrauenspersonen. Es ist schwer, den Einzelfall abschliessend zu regeln. Umso wichtiger ist eine Person, die mit dem betreffenden Menschen gut vertraut ist, die sich im konkreten Fall einfühlen kann. Sie sollte auch bereit und fähig sein, sich für die Patientenrechte einzusetzen.

Die Patientenverfügung der Arbeitsgemeinschaft Sterbekultur legt Wert auf eine grundsätzliche Beschreibung der Werthaltungen. Dies erleichtert die allgemeine Orientierung in der Grundhaltung. In den erwähnten medizinischen oder pflegerischen Handlungen kann mit Ja, Nein oder auch mit unbestimmt reagiert werden.

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In Deutschland muss die dortige Gesetzeslage berücksichtigt werden. Der anthroposophische Patientenverband «GESUNDHEIT AKTIV» nimmt Stellung:  (siehe rechts)