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Der schweizerische Bundesrat hat am 29. Juni 2011 entschieden, auf eine Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht zu verzichten. Er ist zum Schluss gekommen, heisst es in einer Medienmitteilung, "dass eine Gesetzesänderung verschiedene Nachteile mit sich bringen würde. So würde sie insbesondere die Suizidhilfeorganisationen staatlich legitimieren, was einen Anreiz schaffen könnte, deren Dienste in Anspruch zu nehmen." Ferner wird darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen in Ärztekreisen sehr umstritten waren.
Gleichzeitig betont die Landesregierung, dass sie die Suizidprävention und Palliative Care weiter fördern will, um die Anzahl der Suizide zu verringern. Das gesamte Massnahmenpaket soll zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts beitragen.
Suizidhilfe bleibt in der Schweiz also weiterhin erlaubt. Die einzige Einschränkung formuliert das Strafgesetzbuch im Artikel 115: "Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Hier die Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Juni 2011.
Der Schweizerische Bundesrat hatte im Oktober 2009 Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der organisierten Suizidhilfe veröffentlicht und der Öffentlichkeit bis Ende Februar 2010 zur Vernehmlassung unterbreitet. Das Forum für Sterbekultur, das diese Website betreibt, und die Patientenorganisation anthrosana haben dazu eine Stellungnahme verfasst. Darin stellen sie anthroposophische Gesichtspunkte dar und unterstützen die Vorschläge des Bundesrates, wonach die organisierte Suizidhilfe strenge Sorgfaltspflichten erfüllen muss. Hier die Stellungnahme als PDF zum Download sowie die Medienmitteilung.
Diese Stellungnahme hat unter anthroposophischen Ärzten kontroverse Reaktionen ausgelöst, die zum Teil in Leserbriefen in der Wochenschrift "Das Goetheanum" Ausdruck fanden. Von den zwölf anthroposophischen Organisationen, die die Stellungnahme mitunterzeichnet hatten, haben zwei nachträglich ihre Unterstützung wieder zurückgezogen: die Medizinische Sektion am Goetheanum sowie die Förderstiftung Anthroposophische Medizin. Hier ihre Erklärung als PDF zum Download.
Nachdem diese Erklärung im "Goetheanum" publiziert wurde, sahen sich die Verfasser der ersten Stellungnahme (Forum für Sterbekultur und anthrosana) gezwungen, die an sie gerichteten Unterstellungen mit einem Leserbrief zurückzuweisen. Dieser wurde im Goetheanum Nr. 26 vom 25.6.10 veröffentlicht und steht hier zum Download bereit.
In einem abschliessenden Diskussionsbeitrag nimmt Matthias Wiesmann diese Kontroverse zum Anlass, um sich über das Verhältnis von ethischer Haltung und politischer Realität Gedanken zu machen. Diesen Text bieten wir hier ebenfalls als PDF zum Download an.
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Die Website sterben.ch entstand nach zahlreichen Umwegen und einer langen Vorbereitungszeit. In einem Interview mit den “Schweizer Mitteilungen”, Publikationsorgan der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz, Nr. VI/2007, beschreiben Ursula Piffaretti und Herbert Holliger, was Sterben in ihrem eigenen Leben bedeutet, welche Impulse am Anfang standen und welches Verständnis von Leben und Tod sie in die öffentliche Diskussion einbringen möchten. Hier das Interview als PDF zum Download.
Im Mai 2008 übernimmt der Verein "Forum für Sterbekultur" die ideelle, rechtliche und wirtschaftliche Trägerschaft der Website. Hier die Medienmitteilung zum Download.
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Die anthroposophische Zeitschrift Merkurstab hat im Herbst 2010 ein Schwerpunktheft zum Thema: "ASSISTIERTER SUIZID? Ethik des Sterbens und Würde des Lebens in der Anthroposophischen Medizin" herausgegeben. Unter den vielfältigen Beiträgen und Informationen zu diesem Thema findet sich ein grundlegender Artikel von Michaela Glöckler, Leiterin der Medizinischen Sektion am Goetheanum: "Ethik des Sterbens und Würde des Lebens – Versuch einer anthroposophischen Stellungnahme zum assistierten Suizid", den wir zum Download anbieten. Das ganze Heft bestellen Sie hier.
In der Vernehmlassung zu den bundesrätlichen Vorschlägen (siehe nebenan) hatte sich eine Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Organisationen für eine Regelung der organisierten Suizidhilfe auf Bundesebene ausgesprochen. Allerdings bestand kein Konsens darüber, wie die Regelung aussehen sollte. Hier die offizielle Medienmitteilung.
Weitere Informationen zur organisierten Suizidhilfe sowie die Ergebnisse der Vernehmlassung finden Sie hier.
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